Verwaltungsauffassung zur Bewertung von Logistikimmobilien gemäß § 13b Abs. 4 ErbStG
02.08.2023
Die Landesfinanzministerien lehnen eine Änderung der Erbschaftsteuerrichtlinie zur Bewertung von Logistikimmobilien vorerst ab. Allerdings folgen BMF und Landesfinanzministerien der Auffassung des DSLV, dass Immobilien, die ausschließlich zur Lagerhaltung genutzt werden, in der Regel steuerbegünstigtes Betriebsvermögen darstellen.
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