Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell

08.03.2024

Am 1. Februar 2024 hat der Europäische Gerichtshof rechtskräftig entschieden, dass Scania für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit einem Bußgeld belegt wird. Scania haftet daher für alle nachweisbaren Schäden, die durch die Kartellanten (Scania, MAN, Daimler, Volvo/Renault und DAF) im Zuge von Lkw-Verkäufen in den Jahren 1997 bis 2016 verursacht wurden. Auf eine Verjährung dieser Ansprüche kann sich Scania aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht berufen.
 
Vor diesem Hintergrund bereitet der Rechtsdienstleister Truck ReClaim, vertreten durch die Kanzleien Hausfeld und Kapellmann, in Kooperation mit den Verkehrsverbänden BGL, AMÖ, BWVL und DSLV die gerichtliche Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen vor. 
 
Die Ansprüche betreffen Lkw, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Marke: MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco oder Scania

  • Beschaffungsart: Kauf, Mietkauf und Leasing (keine gemieteten Lkw)

  • Zeitraum: Beschafft zwischen 17. Januar 1997 und 31. Dezember 2016

  • Nutzung: Nur neu beschaffte und selbst bzw. innerhalb der Unternehmensgruppe genutzte Lkw

  • Gewicht: mittelschwere Lkw (6 bis 16 Tonnen) sowie schwere Lkw von über 16 Tonnen

 
 Was ist jetzt zu tun?
 
Unternehmen, die noch keine Schadensersatzansprüche gegen das Lkw Kartell geltend gemacht haben, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren. Eine Anmeldung ist bis Ende April 2024 möglich.
 
Umfassende Hintergrund-Informationen finden Sie hier!