Rückerstattung von fehlerhaft berechneter Lkw-Maut

22.11.2023

Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass aufgrund fehlerhafter Mautfestsetzung zu viel entrichtete Maut beim BALM zurückgefordert oder zumindest verjährungshemmend geltend gemacht werden sollte. Die betrifft derzeit noch die eventuellen Erstattungsansprüche für die Zeiträume 01.01.2020 bis 27.10.2020 und 28.10.2020 bis 30.09.2021.

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Ihr LTV-Team