M+S-Reifen nur noch in diesem Winter einsetzbar

21.12.2023

Bei winterlichen Verhältnissen müssen Kraftfahrzeuge mit Winterreifen mit Alpine-Symbol (Piktogramm Berg mit Schneeflocke) gemäß § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgerüstet sein. Für Nutzfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 gilt, dass mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen bestückt sein müssen. Sogenannte M+S Reifen können nach dem 30. September 2024 nicht mehr als Winterreifen eingesetzt werden.

Ihr LTV-Team