Keine Panik beim Taxameter!

04.10.2023

Immer wieder bekommen wir Nachfragen bezüglich der mit der Kassensicherungsverordnung einhergehenden TSE – Pflicht.

In diesem Zusammenhang bitteb wir Sie, nicht panisch zu werden. Es gibt aktuell sowieso noch bzw. kaum Geräte auf dem Markt. Des Weiteren erwarten (hoffen) wir vom BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bei der Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme zu bekommen. Darüber hinaus, haben Sie die Möglichkeit, Ihre alten INSIKA-Taxameter bis Ende 2025 verlängern zu lassen, wenn diese vor dem 01.01.2021 im Fahrzeug verbaut waren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Taxameter auf TSE umrüstbar sind, erfahren Sie hier

Mietwagen brauchen erst einmal nichts beachten.

 

Ihr LTV-Team