Gefahrgutbrief 2/2023

24.10.2023

Zum 1. Januar 2025 treten die nächsten Änderungen der Anlagen A und B zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sowie die verkehrsträgerübergreifenden Änderungen zum ADR, RID und ADN in Kraft.

Hier erfahren Sie mehr.

 

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