Fahrtenschreiber Update

21.12.2023

Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeuge größer 3,5 Tonnen zGG mit intelligenten Fahrtenschreibern Version 2 (G2V2) ausgerüstet sein. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenfahrtenschreibern der Version 1 (G2V1). Hier bleibt bis zum 21. August 2025 Zeit für die Umrüstung auf den Smart Tachograph der zweiten Generation. Die Umrüstungspflicht ergibt sich aus Verordnung (EU) 2020/1054. Der intelligente Fahrtenschreiber G2V2 registriert u. a. Grenzübertritte, bietet die Möglichkeit Be- und Entladevorgänge zu erfassen und verfügt über eine längere Speicherzeit.

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Ihr-LTV-Team