Ersatz von Detention- und Demurragekosten gemäß Ziffer 17.1 ADSp 2017

22.09.2023

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Juni 2023 (AZ: 407 HKO 20/22) entschieden, dass ein Spediteur gegen seinen Auftraggeber keinen Anspruch gemäß Ziffer 17.1 ADSp 2017 auf Ersatz der ihm entstandenen Detention- und Demurragekosten hat, wenn die Ursache für diese Kosten dem Risikobereich des Spediteurs zuzurechnen ist.

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