Energieeffizienzgesetz sorgt für Bürokratieaufwuchs
21.12.2023
Im Jahr 2024 müssen viele Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche damit beginnen, Energiesparpläne zu erstellen und zu dokumentieren. Der Schwellenwert liegt bei einem Jahresverbrauch von mehr als 2,5 GWh.
Bei einem höheren Energieverbrauch (7,5 GWh) müssen zusätzlich Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt werden. Dies regelt das Ende 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen mit eigenen oder gemieteten Immobilien sowie Betrieben mit eigenen (nicht geleasten oder gemieteten) Fuhrparks.
Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team