CBAM - Risiken für indirekte Zollvertreter

02.10.2023

Ab 1. Oktober 2023 startet die CBAM-Berichtspflicht für Waren aus CO2-intensiver Produktion. Der DSLV rät allen Speditionen und Zollagenten davon ab, in indirekter Stellvertretung die Importabwicklung von CBAM-Waren (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) für nicht in der EU ansässige Einführer vorzunehmen. Denn in diesen Fällen gehen die komplexen CBAM-Berichtspflichten automatisch auf die Vertreter über.

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