Erstattung der streckenbezogenen Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-Maut)
[25.03.2013]
Der DSLV empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen - falls noch nicht geschehen - weiterhin mögliche Mauterstattungsansprüche durch ein Schreiben an das Bundesamt für Güterverkehr zu sichern.Im Mitgliederbereich (Mitglieder-Login) finden unsere Mitglieder unterInformationen des DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. die Informationen des DSLV zu diesem Thema mit entsprechenden Hinweisen und Textentwürfen im Dokument:
"13-03-25 Info zu Mauterstattungsansprüchen.pdf"
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