Widerspruchsverzichtserklärungen müssen nicht unterschrieben werden

07.05.2020

Bei der Erteilung von Genehmigungen, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, kann es vorkommen, dass die zuständige Genehmigungsbehörde Bedingungen bzw. Auflagen verlangt, um den entsprechenden Antrag positiv zu bescheiden. Gegen solche Auflagen kann grundsätzlich Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist aber unzulässig, wenn vorher eine - meist von der Behörde vorgelegte - Widerspruchsverzichtserklärung unterschrieben wurde. Warum, erfahren Sie hier.

Ihr LTV-Team