Verwendung von ungeprüften ortsbeweglichen Tanks und MEGC bis zum 31.08.20 gesichert
30.03.2020
Am 27.03.20 wurde die multilaterale Vereinbarung M327 über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) initiiert. Demnach bleiben alle wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und MEGCs zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, bis zum 31. August 2020 gültig. Diese Prüfungen müssen dann vor dem 1. September 2020 durchgeführt werden.
Außerdem muss der Absender im Beförderungspapier vermerken: „Beförderung vereinbart gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR (M327)“.
Die M 327 gilt unmittelbar bis zum 1. September 2020 für alle Staaten, die diese unterzeichnet haben. Unterzeichner sind bisher Deutschland und Norwegen. Bei Unterzeichnung der M 327 durch weitere Staaten, werden diese auf der Internetseite der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) unmittelbar hinzugefügt:
https://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html