Verlängerung der Covid-19-Ausnahmeregelungen im Gesellschaftsrecht etc.

06.11.2020

Aufgrund eines wegen der Corona-Virus-Krise erlassenen Gesetzes war es unter anderem bei GmbHs möglich, abweichend von den gesetzlichen Regelungen Beschlüsse auch in Textform fassen zu können. Dieses Gesetz, was ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet war, wurde nun um ein Jahr, also bis zum 31.12.2021 verlängert. 

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