Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften erst im Oktober 2023 erwartet

16.05.2023

Wie bereits am 04.05.2023 über die geplante Mautanpassung berichtet, will das Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften nunmehr am 24. Mai 2023 beschließen. Am 1. Dezember 2023 als Inkraftsetzungstermin für die neuen CO2-Mautteilsätze soll nach vorliegenden Informationen weiterhin festgehalten werden.

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