Verbände fordern bundeseinheitliche Ausnahmen für mobile Beschäftigte im Logistikgewerbe
03.11.2020
In einem Schreiben an das Kanzleramt und an die Ministerpräsidentenkonferenz haben die Bundesverbände die Musterverordnung des Bundes vom 14.10.2020 und die unterschiedliche Auslegung in den einzelnen Bundesländern kritisiert. Gefordert werden bundeseinheitliche Ausnahmen für alle mobilen Beschäftigten im Logistikgewerbe, so wie es auch in den europäischen Richtlinien vorgesehen ist. Das Schreiben können Sie hier nachlesen.
Ihr LTV-Team