Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

06.05.2022

Nach dem Inkrafttreten der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16.03.2022 beginnen immer mehr Behörden mit der Umsetzung der im § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthaltenen bundesgesetzlichen Regelungen.

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