Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
06.05.2022
Nach dem Inkrafttreten der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16.03.2022 beginnen immer mehr Behörden mit der Umsetzung der im § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthaltenen bundesgesetzlichen Regelungen.
Näheres dazu erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team