Überbrückungshilfe III
15.12.2020
Mit der neuen "Überbrückungshilfe III" können auch Unternehmen, die nicht von den coronabedingten Schließungen betroffen sind aber dennoch hohe Umsatzeinbußen haben, Gelder beantragen. Gewisse Fixkosten, darunter auch Abschreibungen von Wirtschaftsgütern, sind erstattungsfähig.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team