Überbrückungshilfe III

15.12.2020

Mit der neuen "Überbrückungshilfe III" können auch Unternehmen, die nicht von den coronabedingten Schließungen betroffen sind aber dennoch hohe Umsatzeinbußen haben, Gelder beantragen. Gewisse Fixkosten, darunter auch Abschreibungen von Wirtschaftsgütern, sind erstattungsfähig.

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