Taxitarif muss Gewinne zulassen
19.08.2022
Ein Taxitarif muss entsprechende Gewinne für Unternhemer berücksichtigen sowie auch zulassen, so urteilte kürzlich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Ebenso sind die Landes- respektive Fachverbände bei Tarifanpassungen mit durch die Behörden anzuhören.
Der LTV begrüßt diese Entscheidung sehr und wird sich mit dem entsprechenden Urteilstext und dessen Begründung nochmals genauer auseinandersetzen, um auch daraus weiterer Schlüsse für die Verbandsarbeit zu ziehen.
Den ausführlichen Artikel des Fachmagazins finden Sie hier.
Ihr LTV-Team