Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für März nur noch heute beantragen!
26.03.2020
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
Achtung: Um die Beiträge für März stunden zu lassen, müssen Sie sich noch heute – Donnerstag, den 26.03.2020 – formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden, die Ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.
Zum formlosen Antrag hier.