Stundung der Einfuhrumsatzsteuer auch für Spediteure möglich

26.05.2020

Aufgeschobene nationale Abgaben wie beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die fällig geworden sind, können gestundet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu bedarf es eines Stundungsantrags zu den zugrundeliegenden Einfuhrabgabenbescheiden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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