Straßengüterverkehr - EU-Entsenderecht in deutsches Recht überführt
07.07.2023
Mit erheblicher Verzögerung wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an EU-Recht angepasst und für den Straßengüterverkehrssektor präzisiert. Dadurch unterliegen auch Berufskraftfahrer gebietsfremder Unternehmen grundsätzlich den deutschen Mindestlohnbestimmungen. Ausgenommen bleiben Transitverkehre und bilaterale Beförderungen.
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