Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon bis 31. Mai 2022 verlängert
25.03.2022
Im Hinblick auf die anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erneut bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
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