Cornona und Gefahrgut: Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte werden verlängert &Auswirkungen auf wiederkehrende Prüfungen/Zwischenprüfungen/ADR Zulassungen
20.03.2020
ADR-Bescheinigungen für die Beförderung gefährlicher Güter, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 ausläuft, sollen ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020 behalten.
Eine Multilaterale Sondervereinbarung über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß ADR wurde vereinbart.
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