Cornona und Gefahrgut: Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte werden verlängert &Auswirkungen auf wiederkehrende Prüfungen/Zwischenprüfungen/ADR Zulassungen

20.03.2020

ADR-Bescheinigungen für die Beförderung gefährlicher Güter, deren Geltungsdauer zwischen  dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 ausläuft, sollen ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020 behalten.

Eine Multilaterale Sondervereinbarung über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks  sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß ADR wurde vereinbart.

 

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