„Ruhe ohne Abmeldung“ nur für KRAVAG – Kunden

27.03.2020

Die „Ruhe ohne Abmeldung“ nur für KRAVAG - Kunden. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn Sie uns die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges mitteilen.

Dieses gilt nur für gewerbliche Risiken!

  • ab sofort - nicht rückwirkend; es gilt Post-/Maileingangsdatum der VN plus 1 Tag
  • gilt für Personen-, Güter- und Werkverkehr, nicht für private Risiken
  • Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen, maximal aber bis zum 30.04.2020
  • es gilt Ruheversicherung AVB 2019 (ohne Abmeldung bei der Zulassungsstelle)

SVG Versicherungsvermittlung Sachsen und Thüringen GmbH

Filialdirektion der KRAVAG