„Ruhe ohne Abmeldung“ nur für KRAVAG – Kunden
27.03.2020
Die „Ruhe ohne Abmeldung“ nur für KRAVAG - Kunden. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn Sie uns die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges mitteilen.
Dieses gilt nur für gewerbliche Risiken!
- ab sofort - nicht rückwirkend; es gilt Post-/Maileingangsdatum der VN plus 1 Tag
- gilt für Personen-, Güter- und Werkverkehr, nicht für private Risiken
- Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen, maximal aber bis zum 30.04.2020
- es gilt Ruheversicherung AVB 2019 (ohne Abmeldung bei der Zulassungsstelle)
SVG Versicherungsvermittlung Sachsen und Thüringen GmbH
Filialdirektion der KRAVAG