Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfen – Mitgliedsunternehmen benötigt Ihre Unterstützung vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar
09.03.2023
Nachfolgend lesen Sie die Anfrage von RA Stefan Fenzel, der ein Mitgliedsunternehmen vertritt. Wenn Sie helfen könne, dann wenden Sie sich bitte an die LTV-Geschäftsstelle.
Vielen Dank für das Gespräch vom Nachmittag. Sie hatten uns letztendlich gebeten, unser Anliegen nochmals schriftlich zu formulieren, damit sie es gegebenenfalls an ihre Mitglieder weiterreichen können: Konkret geht es um die Zuwendungspraxis bei der Thüringer Aufbaubank im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinien zur Überbrückungshilfe III Plus. Die Problematik besteht darin, dass die FAQs seit September 2021 vorgeben, dass Umsatzeinbrüche dann nicht als coronabedingt gelten, wenn sie auf „wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art“ zurückzuführen sind - dazu gehören nach diesen FAQs ausdrücklich auch Liefer- und Materialengpässe. Die Verwaltungsgerichte in Thüringen legen diese FAQs so aus, dass bei Umsatzeinbrüchen aufgrund solcher Liefer- und Materialengpässe den Antragstellern der Nachweis versperrt ist, zu belegen, dass es sich um einen coronabedingten Geschäftseinbruch handelt (was konkret bedeutet, dass es dann eben keine Förderung / Bezuschussung mehr gibt).
Es ist allerdings auch so, dass primär nicht die Förderrichtlinien und die FAQs maßgeblich sind, sondern im Zweifel die Förderpraxis. Nun ist es schwer, als Außenstehender einen Einblick in diese Praxis zu bekommen. Es gibt insbesondere auch keine eigenen Verlautbarungen der Thüringer Aufbaubank. Wir sind darauf angewiesen, von anderer Seite einen Überblick darüber zu bekommen, wie die tatsächliche Förderpraxis aussieht. In diesem Sinne bitten wir Sie, ihre Mitglieder zu befragen (und Sie hatten hier Ihre Bereitschaft erklärt), wie die Erfahrungen mit entsprechenden Anträgen auf Gewährung einer Überbrückungshilfe III Plus bei der Thüringer Aufbaubank sind. Uns ist bekannt, dass jedenfalls in Niedersachsen teilweise auch Betriebe der Automobilzulieferung gefördert worden sind. Es wäre interessant und wichtig, einen Überblick darüber zu bekommen, inwieweit Mitglieder ihres Verbandes, die von Juli 2021 bis Dezember 2021 wegen Liefer - und/oder Materialengpässen Umsatzeinbußen hatten und eine Überbrückungshilfe beantragt hatten, ggfs. positive Bescheide der Aufbaubank bekamen. Eine anonymisiert Zusendung Ihrer Auswertung wäre selbstverständlich ausreichend.
Stefan Fenzel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht