Probleme im Burgenlandkreis – Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
21.07.2022
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mitgliedsunternehmen – vorwiegend aus dem Burgenlandkreis – zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit März 2022 in bestimmten Bereichen gilt und die auch Teile des Personenverkehrsgewerbes betrifft.
Die Gesundheitsämter überprüfen entsprechend der gesetzlichen Regelung diejenigen Unternehmen, die ungeimpftes Fahrpersonal in Bereichen mit vulnerablen Personengruppen einsetzt. Nach unseren Informationen werden aktuell diese Unternehmen von den Gesundheitsbehörden im Rahmen der Prüfung angeschrieben und - bevor über den Ausspruch von Betretungs- und Beschäftigungsverboten in diesen Bereichen entschieden wird – um eine Stellungnahme der Unternehmen zu den möglichen Konsequenzen solcher Maßnahmen bis zum 31.07.2022 gebeten.
Diejenigen Mitgliedsunternehmen, die auch von diesem Prozedere betroffen sind, können sich gerne an uns wenden.
Wir unterstützen Sie beim argumentativen Verfassen der Stellungnahme!
Ihr LTV-Team