Palettentausch
30.01.2023
Ausgleichszahlungen für nicht zurückgegebene Paletten stellen in der Regel Schadensersatzzahlungen dar, sodass eine Umsatzsteuer nicht anfällt.
Lesen Sie hier mehr dazu.
Ihr LTV Team
30.01.2023
Ausgleichszahlungen für nicht zurückgegebene Paletten stellen in der Regel Schadensersatzzahlungen dar, sodass eine Umsatzsteuer nicht anfällt.
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