Öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren - Neuerungen zum Wettbewerbsregister

04.04.2022

Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren beteiligen (z.B. Ausschreibungen für Schülerfahrten und Behördenumzüge), gibt es wichtige Neuerungen zu beachten. 
Ab dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Sollten etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen, kann die Vergabestelle das Unternehmen von der Auftragsvergabe ausschließen.             
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