Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung: Für Mietwagen reicht Klasse D nicht mehr aus

14.02.2023

Busfahrer mit der Führerscheinklasse D oder D1 können keine Personen mit Mietwagen bis 9 Sitzen mehr befördern. Im § 48 Abs. 2 Zif. 4 FEV heißt es seit dem 01.06.2022:

Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Wir bitten um Berücksichtigung.

 

Ihr LTV-Team