Notbetreuung für Kinder bis zur Klassenstufe 6

11.01.2021

Lkw-Fahrer und Taxi- und Mietwagenfahrer zählen zu den systemrelevanten Berufen und können daher die Notbetreuung für ihre Kinder bis zur Klassenstufe 6 in Anspruch nehmen. Der Berechtigung zur Notbetreuung ist der betreuenden Einrichtung durch ein Formular, welches vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, glaubhaft zu machen. Mehr dazu hier.

Ihr LTV-Team