Neustarthilfe für Soloselbstständige
15.12.2020
Im Rahmen der "Überbrückungshilfe III" sollen Soloselbstständige ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit haben, Zuschüsse zu erhalten. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und ob die Zuschüsse zurück gezahlt werden müssen, erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team