Neuregelung der Anhängerhaftung

08.06.2020

Der Bundestag hat am 28. Mai 2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zugestimmt. Im Wesentlichen wird die Haftungsverteilung der Gespannfahrzeughalter im Innenverhältnis neu geregelt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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