Neuigkeiten zum Kurzarbeitergeld

15.12.2021

Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab 01. Januar 2022 in Kraft.
Das wurde beschlossen:

 

  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Kein Erfordernis des Aufbaus von Minusstunden
  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit
  • Pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 %
  • Verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, längstens bis 31. März 2022
     

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Am 17.12.2021 findet eine digitale Informationsveranstaltung zum Thema Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit für Sachsen-Anhalt und Thüringen statt.

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Ihr LTV-Team