Neuer Transportschein - Muster 4 - Übergangsfristen in Thüringen und Sachsen-Anhalt
29.06.2020
Am 01.07.2020 treten die neuen „Verordnungen einer Krankenbeförderungen“ – Muster 4 (Transportschein) in Kraft.
Somit gilt, dass ab diesem Tag die alten Transportscheine nicht mehr bei den Kassen abgerechnet werden dürfen. Viele Kassen gewähren, nach unserer Nachfrage für unsere Mitglieder in Thüringen und Sachsen-Anhalt, Übergangsfristen, doch noch längst nicht alle.
Liegt also ein alter Transportschein vor und die Kasse hat keine Übergangsfrist bekannt gegeben, dann müssen Sie den Patienten nach Taxitarif fahren und bar abrechnen, denn die Grundvoraussetzung, nämlich ein ordentlich ausgefüllter Transportschein, ist nicht gegeben.
Wir haben alle Kassen und deren Verbände am 16.06.2020 angefragt, ob Übergangsfristen anerkannt werden. Nach zahlreichen Telefonaten, zum Nachhaken, haben wir einige Informationen, also eine Liste mit Übergangsfrist erstellt, die Sie hier einsehen können. Alle die Kassen, die keine Übergangsfrist geregelt haben, wollen den neuen Transportschein ab 01.07.2020 als Abrechnungsgrundlage.
Die Liste mit den Kassen, die Übergangsfirsten gewähren finden Sie hier.