Neue Arbeitsverträge ab August 2022 nötig
29.07.2022
Ab 1. August kommt auf Arbeitgeber ein erheblicher Mehraufwand zu, denn Arbeitsverträge müssen bei der Erstellung weit mehr Informationen erhalten als bisher.
Die Änderungen betreffen unter anderem Klauseln bei befristeten Arbeitsverträgen, bei der Zusammensetzung der Vergütung, zur Probezeit, bei der Kündigung und bei dem Thema Überstunden oder Fortbildung.
Der LTV e.V. hat für seine Mitgliedsunternehmen seine Musterarbeitsverträge entsprechend überarbeitet und stellt diese über seine Website zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ihr LTV-Team