Neu Informationen zum Kurzarbeitergeld

19.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem der Deutsche Bundestag am 13. März 2020 im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen hat, hat das BMAS den Zugang zum Kurzarbeitergeld per Rechtsverordnung rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert.
Die entsprechenden Hilfen können nun auch rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine aktualisierte Übersicht zu den neuen Regeln für die Kurzarbeit veröffentlicht.