Musterverordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen
02.10.2020
Nach der neuen Musterverordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen soll für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Waren und Güter befördern, die Quarantänepflicht gelten, wenn sie sich länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Da sich die Bundesländer an der Musterverordnung orientieren müssen, ist mit einem zusätzlichen Regelungs-Flickenteppich und schärferen Regelungen zur Rückkehr aus Risikogebieten zu rechnen. Die Bundesverbände haben gemeinsam eine generelle Ausnahmeregelung für Fahrpersonal gefordert. Das Schreiben der Bundesverbände an die Bundesministerien können Sie hier nachlesen.
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