Mobilitätspaket: Intelligente Fahrtenschreiber werden Pflicht
21.07.2023
Ab dem 21. August 2023 müssen alle neuen gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein. Bitte beachten Sie auch das Zulassungsdatum bei Neufahrzeugen, die aktuell noch einen Fahrzeugumbau erhalten und noch nicht zugelassen sind.
Des Weiteren müssen in den nächsten Jahren auch Fahrtenschreiben ausgetauscht werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
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Ihr LTV-Team