Mitteilungspflichten an Transparenzregister seit 01.07.2022

07.07.2022

Wie wir Ihnen bereits schon mehrfach mitgeteilt haben, sind seit 01.07.2022 alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur aktiven Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Verstöße gegen die Mitteilungspflicht sind bußgeldbewehrt.
Erfahren Sie hier mehr.

Ihr LTV-Team