Mitteilungspflichten an Transparenzregister - Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG)

22.09.2021

Zukünftig sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur aktiven Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Für die Meldung sind Übergangsfristen vorgesehen. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht sind bußgeldbewehrt.

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