Meldepflicht für Entsendungen in die Niederlande
27.08.2020
EU-Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande, die Arbeitnehmer vorübergehend in die Niederlande entsenden, unterliegen dort bereits seit dem 1. März 2020 einer gesetzlichen Meldepflicht. Die Kontrollen und das Erteilen von Bußgeldern wurden jedoch vorübergehend ausgesetzt. Bald tritt die Meldepflicht jedoch wieder in Kraft. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team