Stellungnahme des BMVI zur Maskenpflicht und zum Vermummungsverbot

22.04.2020

Das BMVI hat zu der Frage, ob eine Maskenpflicht für Fahrer des ÖPNV (Bus-, Taxi- und Mietwagenfahrer) mit dem Vermummungsverbot nach § 23 Abs. 4 StVO vereinbar ist, Stellung bezogen. Es geht darum, ob Fahrer des ÖPNV es hinnehmen müssen, während ihrer Arbeit eine Mund-Nasen-Schutz-Maske zu tragen. In den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist eine Maskenpflicht im ÖPNV für Fahrer bereits in Kraft getreten. Die Stellungnahme des BMVI und mögliche Konsequenzen für die anderen Bundesländer finden Sie hier.

Ihr LTV -Team