Marktüberwachungsverordnung – neue Pflichten für Logistiker

30.04.2021

Ab dem 16. Juli 2021 tritt die Verordnung EU 2019/1020 (Marktüberwachungsverordnung – MÜ-VO) in Kraft. Nach der Verordnung haben Akteure, welche Produkte in der EU in Verkehr bringen, einige Verpflichtungen zur Produktsicherheit und zum Verbraucherschutz zu beachten. Spediteure können unter Umständen davon betroffen sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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