Marktüberwachsungs-Verordnung
30.07.2020
Seit dem 16.07. gilt die neue Marktüberwachungsverodnung. Diese sieht eine Reihe neuer gesetzlicher Verpflichtungen für sogenannte "Fulfiment-Dienstleister" vor. Ob Logistikunternehmen "Fulfilment-Dienstleister" im Sinne der Verordnung sind, ist unklar. Mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team