Marktüberwachsungs-Verordnung

30.07.2020

Seit dem 16.07. gilt die neue Marktüberwachungsverodnung. Diese sieht eine Reihe neuer gesetzlicher Verpflichtungen für sogenannte "Fulfiment-Dienstleister" vor. Ob Logistikunternehmen "Fulfilment-Dienstleister" im Sinne der Verordnung sind, ist unklar. Mehr dazu hier.

Ihr LTV-Team