LTV fordert Aussetzung der Kabotageberechtigung für gebietsfremde Güterkraftverkehrsunternehmer

01.04.2020

Die deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen stehen mit dem Rücken an der Wand!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Krise sind noch nicht richtig abschätzbar, jedoch werden sie für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe einschneidend sein.

In den vergangenen Jahren haben gerade große deutsche Logistikkonzerne und Verlader auf den günstigen Einsatz osteuropäischer Güterverkehrsunternehmer gesetzt. Die Kabotageregelungen und der deutsche gesetzliche Mindestlohn spielten für die osteuropäischen Güterkraftverkehrsunternehmer und deren Auftraggeber kaum eine Rolle, da keine Kontrollen durchgeführt wurden und werden bzw. der gesetzliche Mindestlohn bei diesen ausländischen Unternehmen faktisch nicht kontrolliert werden kann.

Während die Kabotageberechtigung und die dazugehörigen Regelungen unnötige Leerfahrten im EU-Raum vermeiden sollen, haben es diese osteuropäischen Güterkraftverkehrsunternehmen zum Geschäftsmodell entwickelt, auf den westeuropäischen Märkten ihren billigen Laderaum zur Verfügung zu stellen.

Somit können diese Unternehmen sich am Markt relativ günstig anbieten und dadurch ihre Marktdurchdringung im deutschen Güterkraftverkehrsmarkt jährlich ausbauen. Da die Nachfrage nach Laderaum bisher relativ hoch war, konnten die deutschen Güterverkehrsunternehmer dennoch am Markt wirtschaftliche Frachtpreise durchsetzen.

Der Einbruch der deutschen Wirtschaft und das damit einhergehende hohe Angebot an Laderaum, führen schon jetzt dazu, dass am Transportmarkt Frachtpreise im innerdeutschen Güterverkehr angeboten werden, die nicht auskömmlich bzw. wirtschaftlich ruinös sind und nur durch osteuropäische Güterkraftverkehrsunternehmer durchgeführt werden können.

Somit sind gerade die deutschen klein– und mittelständigen Güterkraftverkehrsunternehmen durch die Folgen einer Wirtschaftskrise enorm betroffen und der deutsche Güterkraftverkehrsmarkt wird nachhaltig gestört werden.

Um dieser anbahnenden ernsthaften Marktstörung gerecht zu werden, dieser entgegenzutreten und sich für seine nationalen Güterkraftverkehrsunternehmen stark zu machen, fordern wir das BMVI auf, bei der EU-Kommission für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, gemäß Artikel 10 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1072/2009 Schutzmaßnahmen zu beantragen. Das BMVI sollte der EU-Kommission dabei vorschlagen, dass die Kabotageberechtigung für Gebietsfremde, für einen bestimmten Zeitraum, ausgesetzt wird.

Die Forderung ist nicht als europafeindlich zu verstehen. Es geht schlicht weg, um das Überleben klein- und mittelständiger deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen, die auf einem Markt mit zwei unterschiedlichen Anbietern, nämlich Anbieter mit und ohne Mindestlohn, nicht mitbieten können.

Das komplette Schreiben an Verkehrsminister Scheuer können Sie hier einsehen.

Ihr LTV-Team