Lohnsteuerbescheinigung: Ab 2023 nur noch mit Steuer-ID möglich
18.11.2022
Wenn Arbeitgeber elektronische Lohnsteuerbescheinigungen ausstellen, dann dürfen die Unternehmen diese ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln.
Mit der bisherigen sog. eTIN ist dies dann nicht mehr möglich. Unternehmen müssten daher rechtzeitig dafür sorgen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern aller ihrer Mitarbeitenden vorliegen. Lesen Sie mehr dazu hier.
Ihr LTV-Team