Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße

18.10.2022

Die Beförderung von Feuerwerkskörpern kann zum Jahreswechsel 2022/2023 noch nach ADR 2021 erfolgen. Denn es gilt eine allgemeine Übergangsfrist für die Vorschriften des ADR 2021 bis zum 30. Juni 2023. Aus dem ADR 2023 ergeben sich darüber hinaus keine relevanten Änderungen für den Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern.

Ihr LTV-Team