Kurzarbeit als mögliche Auswirkung auf wirtschaftliche Folgen für die Mitgliedsunternehmen in Folge der Corona-Krise

11.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Auswirkungen der Ausbreitung des Virus Covid-19 („Corona-Virus“) auf die deutsche Wirtschaft nehmen leider beständig zu. Die weiter ansteigenden Zahlen der Infektionsfälle lassen befürchten, dass mit einer kurzfristigen Normalisierung der Situation nicht zu rechnen ist. Mittlerweile wurden und werden bundesweit Messen und sonstige größere Veranstaltungen abgesagt. Zahlreiche Unternehmen haben Dienstreisen ihrer Mitarbeiter und Firmenveranstaltungen auf das unvermeidbare Minimum reduziert, um das Risiko einer Infektion der Mitarbeiter soweit wie möglich zu reduzieren und zu befürchtende Quarantänemaßnahmen zu vermeiden.

In der Folge dieser Maßnahmen und der aktuell generell schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung können auch Verkehrsunternehmen betroffen sein. 

Sofern formale Möglichkeiten nicht bestehen, den Umsatzausfall vom Auftraggeber ersetzt zu bekommen und andere Aufträge zu akquirieren, kann die Beantragung von Kurzarbeitergeld bzw. „Kurzarbeitergeld Null“ eine Möglichkeit sein, kurzfristig die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen abzufedern.

Wir haben die wesentlichen Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld für unsere Mitglieder auf unserer Homepage bereitgestellt. INFO

Der Koalitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. März weitere Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Diese wurden, soweit möglich, bereits berücksichtigt.

Sofern Mitgliedsunternehmen Erfahrungen mit der Anmeldung von Kurzarbeit bzw. der Beantragung von Kurzarbeitergeld gemacht haben, ist die Geschäftsführung des LTV für entsprechende Informationen dankbar.

 

Ihr LTV Team