Informationen zur Umsetzung EU-Mobilitäts-Paket

25.02.2022

BMDV, BAG und Zoll geben weitere Hinweise zur Umsetzung des EU-Mobilitäts-Pakets. Nach einer gemeinsamen Auslegung von Bund und Ländern müssen Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr ausschließlich Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen einsetzen, ab dem 21. Mai 2022 eine „kleine Gemeinschaftslizenz“ beantragen.

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